Klasse BE

    Fahrzeugart Kombination aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger

    Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger (max. zulässige Anhängergesamtmasse 3,5 t), die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.

    Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
    Geltungsdauer: ohne Befristung
    Vorbesitz erforderlich: B

    Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
    Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Mindestumfang der Sonderfahrten (Stunden zu je 45 Min.)  
    Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
    Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 1
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
    Gesamt 5