Mofa

    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

    Mindestalter: 15 • Geltungsdauer: ohne Befristung • Vorbesitz erforderlich: NEIN
    Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

    Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
    Mindestumfang des Theorieunterrichts
    (Doppelstunden zu je 90 Min.)
       bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
    bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe max. 4 Pers. für 2 Teilnehmer 1 Mofa
    Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
    Grundunterricht 6